Josefsverein Einsiedeln
Mitgliedschaft und Leistung
Chronik
Der Josefsverein ist eine soziale Institution, die nach dem Ableben eines Mitglieds, ein Beitrag unbürokratisch ausbezahlt an die Hinterbliebenen. Der Betrag errechnet sich aus den Mietgliedsjahren und der Anzahl zahlender Mitglieder des Vereins. Die Kassenverantwortlichen errechnen den Betrag und verfügt die Auszahlung.
Nach dem heutigen Mitgliederbestand ergibt sich heute (2025) eine durchschnittliche Auszahlung um CHF 1000.-
Es kann gesagt werden, steigt der Mitgliederbestand, steigt auch der Auszahlungsbetrag im Todesfall eines Mitgliedes.
Der Josefsverein Einsiedeln (männlicher) wurde am 29. Mai 1881 gegründet
mit dem Zweck einer Todesfallkosten-Versicherung.
Entstehung des Vereins Im Einsiedler Anzeiger Nummer 42 vom 28. Mai 1881 wurde zur Gründungsversammlung und «Statutenberatung» für den Sonntag 29. Mai vormittags auf 9 ½ Uhr ins «Schulhaus» eingeladen. So wurde der «männliche» Josefsverein am 29. Mai 1881 gegründet. An der Gründungsversammlung wurden die Vereinsstatuten in sieben Punkten festgehalten. Als Zweck des Vereins wird genannt: Der Josefsverein (Sterbeverein) dient zur gemeinsamen Unterstützung an die hinterlassenen Familien der verstorbenen Mitglieder. Im Bericht der Gründungsversammlung steht: «Die Wirksamkeit des Vereins beruht also auf dem schönen Gedanken, der Familie des Armen, des Unbemittelten einen Sparpfennig, eine Erbschaft zu sichern für den Fall, dass der Ernährer durch den Tod der Seinen entrissen wird.» Damals wurden aber nur «männliche» Personen im Alter von 20 bis 55 Jahren in den Verein aufgenommen, welche zudem ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzeigen mussten. Der Beitrag wurde schon damals auf 1 Franken festgelegt. Bei den damaligen Löhnen war dies ein ansehnlicher Betrag. Ein Jahr nach der Gründung zählte der Sterbeverein bereits 123 Mitglieder. Bald schon meldeten sich auch grosszügige Personen, heute Gönner oder Sponsoren genannt. Diese bezahlten freiwillig und regelmässig einen Betrag ein, verzichteten jedoch beim Sterbefall in ihrer Familie auf ihre Entschädigung. Damit halfen sie der Kasse einen Grundstock aufzubauen.
Aktuell rund 470 Mitglieder (1884)
Dem Protokoll von 1884 ist zu entnehmen, dass von den 136 Mitglieder bereits deren 100 die Generalversammlung besuch- ten. Heute zählt der Josefsverein rund 470 Mitglieder, wovon jedoch nur gerade gegen 15 jeweils an der Generalversammlung anwesend sind. Um relativ grosse Auszahlungen tätigen zu können, ist der Verein auf einen möglichst beachtlichen Mitgliederbestand angewiesen. Leider ist er in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. Waren es Ende der 80er-Jahre noch weit über 1000 Mitglieder, ist diese Zahl bis heute auf die Hälfte zurückgegangen. Jüngere Leute bauen heute eher auf neue Vorsorgeformen oder Lebensversicherungen, was es zunehmend schwieriger macht, sie zu dieser sehr sozialen Mitgliedschaft zu bewegen respektive sie davon zu überzeugen. Der Josefsverein ist wie die AHV eine soziale Institution. Nach Ableben eines Mitgliedes errechnet der Kassier aufgrund der Mitgliedjahre und der Anzahl aktiver Mitglieder den jeweiligen Betrag, der den Hinterbliebenen umgehend ausbezahlt wird. Im Schnitt sind das beim heutigen Mitgliederstand 1000 Franken. Das heisst, es wird pro verstorbenes Mitglied des Vereins bei den aktiven Mitgliedern 2 Franken zuzüglich eines kleinen Unkostenbeitrages erhoben. Zwei Sozialversicherungen mit vielen Gemeinsamkeiten. Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wie auch die Sterbeversicherung des Josefvereins werden im sogenannten Umlageverfahren mit Beiträgen von den aktiven Versicherten finanziert. Aufgrund der demografischen Entwicklung jedoch nimmt die Anzahl der Zahlenden gegenüber den Empfangenden bei beiden Versicherungen stetig ab, was zu einem Ungleichgewicht führt.
Die weibliche Abteilung (1886)
Im Jahre 1886 wurde der weibliche Josefsverein in die Wirklichkeit umgesetzt. Im Protokoll hiess es dazu: «Im Grundprinzip steht die Aufsicht über die weibliche Sektion dem Vorstand des männlichen Vereins zu. Die unmittelbare Leitung und Besorgung der Geschäfte dagegen blieb in den weiblichen Händen. So blieb es dann auch jahrzehntelang. Die Generalver-sammlung wurde jeweils immer am gleichen Tag abgehalten, für die Männer am Vormittag und für die Frauen am Nachmittag. Auch bei der weiblichen Abteilung führte der Präsident der Männer den Vorsitz. Auch das Protokollwurde von einem Mann verfasst, im gleichen Buch wie die Männer abgelegt, jedoch erst im hinteren Teil des Buches. Die Rechnung durfte ab und zu mal eine Frau führen. Die Rechnungsprüfung wurde jedoch immer von den Männern durchgeführt. «So wie es sich zu jener Zeit gehörte.» Was die Männer aber kaum glauben konnten, die Frauen überflügelten schon bald die Männer. In kurzer Zeit, im Jah- re 1888, zählte die Frauenabteilung bereits 514 Mitglieder und die der Männer nur 197. Wenn ein Mitglied des Josefsvereins in diesen Jahren verstorben war, machte sich die Einzügerin oder der Einzüger sofort auf den Weg und holte bei je- dem Mitglied persönlich den einen Franken ab. Diese erhielten für ihren Einsatz eine kleine Entschädigung. Für Einzüger bedeutete dies wiederum einen willkommenen, schönen Zustupf in die damalige Haushaltskasse.
Warum der Name Josefsverein?
Josef, der Zimmermann. Josef, der an der Krippe die Laterne hält. Josef, der Zieh- oder Nährvater von Jesu. Aber auch Josef, wel- cher als alter Mann mit dichtem Bart dargestellt wird. Papst Pius IX. stellte im Dezember 1870 die gesamte katholische Kirche unter den Schutz des heiligen Josefs. Die heilige Kirche feiert ihren Schutzpatron alljährlich am 19. März. Bei uns ist dieser Tag weitherum als «Seppitag» bekannt. Josef war Zimmermann und lebte in Nazareth. Als Maria, seine Verlobte, schwanger wird, nimmt er Jesus als Sohn an und zieht ihn auf. Von ihm erlernt Jesus den Beruf des Zimmermanns. Über das weitere Leben von Josef schweigen die Evangelien. Daraus wird angenommen, dass Josef noch vor dem öffentlichen Auftreten von Jesus verstorben ist. Josef ist Schutzpatron von Ehepaaren, Familien, Kindern, Jugendlichen, Arbeitern, Handwerkern, Schreinern, Erziehern und eben den Sterbenden. Und dank diesem Schutzpatron erhielten die Sterbevereine den Beinamen als Josefsvereine.
Der erste Weltkrieg brachte viel Not
Einige Jahre ging nun alles seinen ruhigen, gewohnten Gang. Die Vorstandschargen und das Amt der Einzüger waren begehrt. Oftmals stellten sich mehrere Kandidaten zur Wahl für einen Posten. Das waren noch Zeiten! Am 16. August 1914 wurde wegen des Weltkrieges eine ausser ordentliche Generalversammlung abgehalten. Es galt zu beraten, «ob es in diesem kritischen Moment nicht angezeigt sei, dass inskünftig bis auf weiteres die Einzüge sistiert und die Beiträge aus dem verfügbaren Sparkassen-Büchlein aus bezahlt würden». Es standen rund 350 000 Mann im Feld, aber man glaubte, der Krieg sei schnell vorbei. Besonders auch in Einsiedeln spürte man die Folgen des Krieges «indem die Wallfahrt auf hört und der Geschäftsgang gänzlich darniederliegt». Die Soldaten an der Grenze erhielten damals keine Lohnausfall-Entschädigung. Wovon sollten die Familien leben? Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass es vielen nicht möglich war, einen Franken zu bezahlen beim Ableben eines Mitgliedes. Die Einzügerin musste mehrmals vorbeigehen, oft ohne Erfolg. Deshalb wurde obiger Beschluss gefasst. Als sich alles ein wenig beruhigte, wurde wiederum ein Beitrag von 50 Rappen erhoben, welcher aber in der schweren Zeit von 1917 auf 25 Rappen gesenkt wurde. Nach Kriegsende wurden verschiedene Aktionen gestartet um den Mitgliederbestand wieder zu vergrössern. «Männlichen Personen, die das 40. Altersjahr nicht überschritten hatten», wurde während zwei Monaten freier Eintritt gewährt, das heisst, sie mussten keine Eintrittsgebühren bezahlen, wie es damals üblich war. (Diese Eintrittsgebühren wurden vor kurzer Zeit abgeschafft, ein Eintritt ist bis zum 50. Altersjahr gebührenfrei möglich).
Der Einzug der Beiträge
Wenn ein Mitglied des Josefsvereins gestorben war, machte sich die Einzügerin auf den Weg, um bei allen Mitgliedern einen Franken einzuziehen. Dafür erhielt sie eine kleine Entschädigung.
Anscheinend war damals diese Tätigkeit besser angesehen als heute. 1925 wurde zum Beispiel die Stelle der Einzügerin ausgeschrieben, worauf sich sechs Bewerberinnen meldeten. Die Wahl fiel den Verantwortlichen schwer. Zudem hatte die Einzügerin eine Kaution zu leisten. Nach dem Einzug galt es, mit dem Kassier genau abzurechnen.
Heute werden die Beiträge per Postcheck eingezahlt. Der Kassier verschickt die entsprechenden Avis. Da der Josefsverein sehr viele auswärtige Mitglieder in der ganzen Schweiz und sogar im Ausland hat, ist dies viel vorteilhafter. Die Mitglieder bezahlen heute pro Sterbefall Fr. 1.50, was im Vergleich zum Anfang wirklich günstig ist. Pro Jahr sind im Durchschnitt gut 30 Sterbefälle von Mitgliedern zu verzeichnen.
75. Jubiläumsversammlung! der männlichen Abteilung vom 27. Januar 1957 09. 30 Uhr im Gemeindesaal.
Mit freundlichen Worten begrüsst Präsident Lehrer Frz. Barmettler die zahlreich erschienenen Mitglieder des männlichen Josefsvereins.
Wir halten heute eine Jubiläumsversammlung, da es bereits 75 Jahre seither sind, dass einsichtige Männer diese wohltätige Institution geschaffen haben. Im Jahresbericht des Vorsitzenden werden wir einige Daten und Taten aus vergangenen Tagen hören und uns in nützliche Erinnerung rufen.
Einleitend führt uns der Präsident in seinem Jahresbericht zurück in die 75 Jahre vergangener Vereinsgeschichte, der im Jahre 1881 aus dem Schosse des Krankenvereines hervorging, und als dessen 1. Präsident Hptm. Kälin Anton amtete, währenddem die Kasse Herrn Kälin Anton Comptoirist anvertraut war. Schon 1882 zählte der Verein 132 Mitglieder, und im Jahre 1886 fand die 1. GV der weiblichen Abtlg. statt. Die Mitgliederzahl stieg beständig und auch die beiden Vermögen mehrten sich von Jahr zu Jahr in erfreulicherweise bis zum heutigen Stande.
Aus dem unscheinbaren kleinen Pflänzlein wurde ein ansehnlicher Baum, der allen Stürmen, gesund verwurzelt, standhielt und heute zum Segen von Dorf und Land geworden ist. Anschliessend kam der Vorsitzende auf das Vereinsjahr 1956 zu sprechen, das im Weltgeschehen durch recht erschütternde Ereignisse gekennzeichnet ist.
Nun bringt der Präsident einen Antrag des Vorstandes zur Diskussion, der in Beachtung eines Beschlusses der GV 1956 der weiblichen Abteilung gefasst wurde. Es betrifft dies die gemeinsame Tagung beider Abteilungen gemäss Antrag von Frau Kälin des Anton. Art. 7 soll in den Statuten wie folgt gefasst werden: "Der Josefsverein versammelt sich ordentlicherweise im l. Quartal des Jahres zur GV. Der Besuch der GV ist für jedes in Einsiedeln Dorf und Binzen wohnende Mitglied bis zum erfüllten 60. Altersjahr Ehrensache. Gehören mehrere Angehörige der gleichen Familie dem Josefsverein an, so genügt die Teilnahme eines Mitgliedes an der GV. Es wird über diese Statutenänderung die Diskussion nicht benützt, und in der folgenden Abstimmung wird die Neuregelung der GV und die Neufassung des Art. 7 einstimmig gutgeheissen.